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ÖBA 2, Februar 2013, Seite 79

FMA veröffentlicht Leitfaden zu den Änderungen des Prospektregimes

Gleichzeitig mit dem Rundschreiben zu Fragen des Prospektrechts veröffentlichte die FMA am einen Leitfaden, der die Änderungen des Prospektregimes adressiert. Durch die Richtlinie 2010/73/EU vom wurden neue Bestimmungen für einen verbesserten Anlegerschutz, eine effizientere Kapitalbeschaffung über die Wertpapiermärkte und eine einfachere Prospektregelung eingeführt. In Österreich wurden die europäischen Rechtsakte mit einer Novelle des Kapitalmarktgesetzes (KMG) rückwirkend zum umgesetzt.

Als wichtigste Änderung sind die höheren Schwellenwerte zu nennen, ab denen die Prospektpflicht für eine Emission eintritt. Zukünftig können Daueremissionen von Kreditinstituten bis zu einem Gesamtgegenwert von EUR 75 Mio statt der bisherigen EUR 50 Mio prospektfrei angeboten werden. Ebenso tritt bei einer Mindeststückelung von jeweils EUR 100.000 statt bisher EUR 50.000 keine Prospektpflicht ein. Das gleiche gilt bei einem unionsweiten Gesamtgegenwert des Angebots von Wertpapieren oder Veranlagungen unter EUR 100.000. Letztlich entsteht zukünftig keine Prospektpflicht, wenn an weniger als 150 (bisher 100) nicht qualifizierte Anleger angeboten wird.

Zusätzlich zu den höheren Schwellenwerten ...

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