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ÖBA 2, Februar 2013, Seite 148

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 35 WAG über Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sowie der darauf beruhenden Interessenkonflikte- und Information für Kunden-Verordnung durch den VfGH

§ 35 Abs 1 – 4 WAG 2007; § 2 Z 1, 2, 4, 5 IIKV BGBl II 2007/216; Art 18 B VG; Art 7 EMRK; Art 140 B VG

Einleitung eines Gesetzes und eines Verordnungsprüfungsverfahrens durch den VfGH. Der VfGH hegt Bedenken gegen § 35 Abs 1 – 4 WAG 2007 wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot gem Art 18 B VG, Art 7 EMRK einerseits und wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Prinzips andererseits, da die Rechtsträger iSd § 15 WAG zwar Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten festzulegen haben, diese aber nicht vor Erlangung ihrer rechtlichen Bedeutung durch die Aufsichtsbehörde zu überprüfen sind (zB durch Genehmigung oder Nichtuntersagung). Auf Grund dieser Bedenken sind auch die auf § 35 WAG 2007 beruhenden Bestimmungen der IIKV vom VfGH zu prüfen.

B 1444 – 1449/11

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre, Universität Graz
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