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Zur Nachforschungsobliegenheit des Anfechtungsgegners
Die Frage nach den Nachforschungsobliegenheiten des Gläubigers ist eine solche des Einzelfalls.
Aus der Begründung:
1. Die Beurteilung der Frage, welche Nachforschungen ein Gläubiger im Einzelnen anzustellen hat und ob fahrlässiges Verhalten iSd § 31 Abs 1 Z 2 IO vorliegt, stellt idR keine erhebliche Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO dar (7 Ob 58/01g).
2. Der klagende Masseverwalter stützt die fahrlässige Unkenntnis der beklagten Partei von der Zahlungsunfähigkeit auf die Veröffentlichung der Abweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags am (samt dem Hinweis, dass der Schuldner zahlungsunfähig sei). Tatsächlich kann die Veröffentlichung einer Abweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags nur ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit bilden.
2.1 Ob dem Anfechtungsgegner fahrlässige Unkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit zur Last fällt, ist – bezogen auf den Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung – nach den zu Gebote stehenden Auskunftsmitteln, nach der Zumutbarkeit ihrer Heranziehung und der Ordnungsmäßigkeit ihrer Bewertung zu beurteilen (RS0064794). Da den Anfechtungsgegnern typischerweise unterschiedliche Auskunftsmittel zur Verfügung stehen, gewichtet die Rsp (auch) nach der Stellu...