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ÖBA 2, Februar 2013, Seite 147

Zum (Nicht)Vorliegen des Depotgeschäfts bei bloßer Anschaffung von Wertpapieren durch eine konzessionierte Wertpapierfirma (mit Bespr-Aufsatz von P. Knobl)

§ 1 Abs 1 Z 5 BWG; § 98 Abs 1 BWG; § 957 ABGB, § 9 Abs 1 VStG; § 9 Abs 7 VStG

Eine Rechtsbeziehung zwischen einer konzessionierten Wertpapierfirma und ihren Auftraggebern, die bloß auf die Verschaffung des Eigentums an Wertpapieren für die Auftraggeber gegen Zahlung des Kaufpreises und der Spesen gerichtet ist, begründet noch kein Depotgeschäft.

(miterledigt GZ 2012/17/0136 – 0138)

1.1 Der Beschwerdeführer zur Zl 2012/17/0135 wurde mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht vom als Vorstand der F AG, einer konzessionierten Wertpapierfirma, und daher gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher ua gemäß Spruchpunkt 1.2. für schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, dass die F AG im eigenen Namen und auf Rechnung der Kunden T H und C H am Wertpapiere im Gegenwert von EUR 697.228 angeschafft habe. Sie habe diese Wertpapiere im Zeitraum bis im eigenen Namen zur Gänze auf dem Depot der F AG bei der B Bank gehalten und damit für andere verwahrt und verwaltet. Im Zeitraum von bis seien davon 4.320 Stück gehalten und damit für andere verwahrt und verwaltet worden. Dadurch habe die F AG, ohne die hiefür erforderliche Konzession für das Depotgesch...

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