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Wesentliche Überarbeitung der Liquidity Coverage Ratio beschlossen
Am hat die Group of Governors and Heads of Supervision (GHOS), das Aufsichtsgremium des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, einstimmig die Überarbeitung der Mindeststandards für die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beschlossen. Demnach wird die LCR zwar als wesentlicher Bestandteil der Basel-III-Reformen bestätigt, allerdings in einer deutlich adaptierten Fassung. Die Änderungen betreffen beispielsweise die folgenden Themen:
Einbeziehung eines erweiterten Kreises an Aktiva (Level 2B Aktiva bis zu 15% des Gesamtpuffers):
Corporate Bonds mit einem Rating von A+ bis BBB- mit einem Abschlag von 50%.
Bestimmte Aktien mit einem Abschlag von 50%.
Residential Mortgage-backed Securities (RMBS) mit einem Rating von zumindest AA mit einem Abschlag von 25%.
Adaptierung der Annahmen für die Berechnung des Stressszenarios, zB:
Für bestimmte Retail/KMU Einlagen, die der Einlagensicherung unterliegen, wird ein Run-off Faktor von 3% statt bisher 5% angewendet.
Für Einlagen von Unternehmen außerhalb des Finanzsektors wird ein Run-off Faktor von 40% statt bisher 75% angewendet.
Einführung eines Übergangszeitraumes:
Ab : LCR Mindestquote 60%, danach Erhöhung um jährlich 10%, bis zum 100% erreicht.