Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 157. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2022

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Doppelbesteuerung - Stand: April 2022

IV. Einkünfteermittlung

1. Allgemeines

55Verweisung auf § 2 Abs. 2 EStG. Das MA enthält im Grundsatz keine Vorschriften über die Einkünfteermittlung. Lediglich dort, wo dem Quellenstaat ein beschränktes Quellenbesteuerungsrecht eingeräumt wird, bestimmt es mit dem Begriff „Bruttobetrag“ die Bemessungsgrundlage für die Quellenbesteuerung (Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2). Nicht selten verwendet das MA in seinen verschiedensprachlichen Fassungen neben dem Einkünftebegriff den Ausdruck „item of income“ oder „ensemble du revenu“. Dies wirft die Frage auf, ob der in den Art. 6–22 als Oberbegriff (vgl. Rz. 2) verwendete Ausdruck „Einkünfte“ iSd. § 2 Abs. 2 EStG ausgelegt werden darf oder ob eine Auslegung angestrebt werden muss, die auch dem aus dem Recht des anderen Vertragsstaats verwendeten Rechtsbegriff gerecht wird (vgl. Mössner Neue Auslegungsfragen bei Anwendung von Doppelbesteue-S. 32rungsabkommen, Hamburg 1987, S. 19, 20; Wassermeyer StuW 1990, 404 ff., 408). Die Frage beantwortet sich wiederum (vgl. Rz. 15) durch die Funktion der Art. 6–22. Die Vorschriften stellen Steuerbefreiungs- oder Steuerermäßigungsnormen dar (vgl. Rz. 1d). Als solche knüpfen sie an die nach dem jeweiligen innerstaatl. Steuerrecht der Vertragss...

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