Doppelbesteuerung
2022
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VI. Aus der praktischen Arbeit des OECD-Steuerausschusses (Schwenke, Krabbe)
Inhaltsübersicht
1. Organisation und Aufgabe
2. Herausragende Projekte
3. Globalisierung des OECD-Steuerausschusses
1. Organisation und Aufgabe
156 Der OECD-Steuerausschuss ist nur einer von mehreren Ausschüssen, die die OECD eingerichtet hat. Seine Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen (sog. Mission Statement):
Er ist ein Forum für Diskussionen über Fragen der internationalen Steuerpolitik.
Er entwickelt Leitlinien auf Gebieten, in denen eine intern. Koordinierung wünschenswert ist, und überwacht deren Anwendung.
Er fördert die Amtshilfe zw. den Mitgliedsländern.
Er befasst sich mit der Vermeidung der intern. DBest. und der Bekämpfung der Steuervermeidung und -hinterziehung.
Er dringt auf Beseitigung von steuerlichen Maßnahmen, die internationale Handels- und Investmentströme verzerren.
Er erarbeitet international vergleichbare Steuerstatistiken und -vergleiche.
Er analysiert wichtige Fragen der Steuerpolitik und der Steuerverwaltung.
Er unterhält einen Dialog mit Nichtmitgliedstaaten, um diese an die OECD-Grundsätze heranzuführen und damit die bilaterale Zusammenarbeit zw. den Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten, beginnend mit dem Abschluss von Abk., zu erleichtern.
Diese Aufzählung macht deutlich, dass sich der Ausschuss keineswegs nur mit Fragen des intern. Steuerrechts und der intern. Steuerpolitik befasst, auch wenn der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in den Anfängen und wohl auch noch heute im Bereich des intern. Steuerrechts und der internationalen Steuerpolitik liegt.
157 Sitzungen des OECD-Steuerausschusses. Um seine Ziele zu erreichen, tritt der OECD-Steuerausschuss zu jährlich zwei Sitzungen von zweitägiger Dauer zusammen. Dabei sind die Mitgliedstaaten idR durch die Leiter ihrer nationalen Steuerverwaltungen vertreten. Der Ausschuss trifft keine abschließenden Entscheidungen, sondern unterbreitet Vorschläge, über die der Ministerrat abschließend entscheidet. Seine Arbeit wird durch nachgeordnete Arbeitsgruppen vorbereitet. Dabei kann es sich um ständige oder Sonderarbeitsgruppen handeln. Diese Arbeitsgruppen richten erforderlichenfalls Lenkungsausschüsse und besondere Studiengruppen ein.
158 Arbeitsgruppen. Zurzeit bestehen fünf ständige Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppe 1 befasst sich mit der Ausarbeitung und Weiterentwicklung des MA und des MK sowie mit Fragen der Anwendung des MA. Die Arbeitsgruppe 2 ist auf dem Gebiet der Steuerstatistik und -analyse tätig. Die Arbeitsgruppe 6 behandelt Fragen der Gewinnabgrenzung zw. international tätigen Unternehmen und Betriebsstätten. Die Arbeitsgruppe 8 befasst sich mit der gegenseitigen Amtshilfe und der Bekämpfung der Steuerflucht und -hinterziehung. Gegenstand der Arbeitsgruppe 9 sind die Verbrauchsteuern, insbes. die USt. Als ständiges Gremium ist im Jahre 1997 ferner das Forum on Strategic Management eingerichtet worden, das sich mit den Fragen des Managements der Verwaltung befasst und zum Ziel hat, aufgrund eines Erfahrungsaustauschs durch eine Reihe von Berichten zu den verschiedenen Aspekten des Vollzugs der Steuergesetze die besten Praktiken zu verbreiten. Das Global Forum on Taxation, dem auch Vertreter von Nicht-Mitgliedsstaaten angehören, ist eingerichtet worden, um dem schädlichen Steuerwettbewerb innerhalb und außerhalb der OECD entgegenzutreten. Abgesehen von den ständigen Gremien werden bei Bedarf Sondergruppen eingerichtet.
159 Sitzungen der Arbeits- und Sondergruppen. Die Arbeitsgruppen und Sondergruppen treten ein- bis zweimal im Jahr zu regelmäßig knapp einwöchigen Sitzungen zusammen. Sitzungen etwaiger Untergruppen finden bei Bedarf statt. Der OECD-Steuerausschuss arbeitet mit anderen amtlichen (zB UN, IWF, EU) und privaten (zB IFA) Stellen zusammen, um auch deren Interessen und Auffassungen sowie Anregungen berücksichtigen zu können. Es bestehen auch ständige Kontakte mit herausragenden Wissenschaftlern. Das Business and Industry Advisory Committee (BIAC) der OECD, in dem die Spitzenverbände der Wirtschaft der OECD-Mitgliedstaaten repräsentiert sind, vertritt die Interessen der Wirtschaft und nimmt zu den Berichten und Vorschlägen vor deren Verabschiedung Stellung. Entwürfe zu herausragenden Projekten werden iÜ gewöhnlich zur Stellungnahme veröffentlicht. Auch finden hierzu Konsultationssitzungen mit interessierten Kreisen statt.
2. Herausragende Projekte
160 Allgemeines. Im Lauf der Jahre wurden zahlreiche Projekte durchgeführt. Viele von ihnen haben sich in Veröffentlichungen niedergeschlagen. Nur wenige haben den Charakter einer Empfehlung der OECD an die Regierungen der Mitgliedstaaten.
161 OECD-MA. Unter den Empfehlungen sind von herausragender Bedeutung die MA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie zur gegenseitigen Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerforderungen. Letzteres war Grundlage der von der OECD und dem Europarat gemeinsam im Jahre 1988 aufgelegten Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, die allerdings von Deutschland nicht gezeichnet wurde. Das MA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird seit 1992 in Loseblattform herausgegeben (vgl. Einl. Nr. 9 MK). Es wird seitdem nicht mehr periodisch umfassend revidiert, sondern unterliegt einem laufenden Revisionsprozess, der zu Änderungen von einzelnen Punkten des MA oder des MK in Abständen von zwei oder drei Jahren führt. Die jüngste Änderung ist diejenige des Jahres 2005.
162 Verrechnungspreisrichtlinien. Neben den MA sind als herausragendes Ergebnis der Arbeit des Steuerausschusses die Verrechnungspreisrichtlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen zu nennen, die 1995 verabschiedet wurden und den Bericht aus dem Jahre 1979 ersetzen (OECD, Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations, Paris 1995). Sie haben ebenfalls den Charakter einer Empfehlung und werden in Loseblattform herausgegeben. Sie werden laufend revidiert und ergänzt. In den letzten Jahren hat sich der Steuerausschuss verstärkt mit der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der Ermittlung von Betriebsstättengewinnen nach Art. 7 Abs. 2 MA befasst. Hierzu sind Diskussionsentwürfe in vier Teilen veröffentlicht worden. Teil I befasst sich mit der Betriebsstättengewinnermittlung im Allgemeinen. Teil II behandelt die besonderen Probleme bei Banken, Teil III die globale Geschäftstätigkeit (global trading) und Teil IV die besonderen Probleme bei Versicherungsunternehmen. Die Arbeiten werden sich vermutlich auch im MA und MK niederschlagen.
163 Schädlicher Steuerwettbewerb. In dem Bericht „Harmful Tax Competition: An Emerging Global Issue“ (April 1998) waren 19 Empfehlungen formuliert worden, wie schädlichen Steuerpraktiken bei geographisch mobilen Finanz- und sonstigen Dienstleistungen entgegengewirkt werden soll. Ein weiterer Bericht „Progress in Identifying and Eliminating Harmful Tax Practices“ (Juni 2000) identifiziert potenziell schädliche Steuerregelungen in den OECD-Mitgliedstaaten und enthält eine Liste von Steueroasen außerhalb der OECD. Ziel ist es, die schädlichen Regelungen innerhalb und außerhalb der OECD abzubauen. Federführend ist das Global Forum on Taxation (s. Rz. 158). Inzw. sind weitere Fortschrittsberichte erschienen. Danach sind unfaire Steuerpraktiken innerhalb der OECD nahezu vollständig abgebaut. Im Verhältnis zu kooperationswilligen Steueroasen gehen die Bestrebungen zunächst dahin, eine größere Transparenz der Regelungen und einen wirksamen Auskunftsaustausch, insbes. auch durch Einschränkungen des Bankgeheimnisses, zu erreichen. Hierzu ist ein Muster eines zweiseitigen und mehrseitigen Amtshilfeabkommens ausgearbeitet worden (s. auch die Neufassung des Art. 26 MA). An dem Endziel wird jedoch fest gehalten. Die ursprünglich in Aussicht genommene Ausarbeitung von Empfehlungen für eine wirksame Gesetzgebung über kontrollierte Auslandsgesellschaften wie zB die dt. Zugriffsbesteuerung ist bisher nicht in Angriff genommen worden.
164 Steuerfragen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Ausgehend von den allg. Grundsätzen, die die Ministerkonferenz in Ottawa im Jahre 1998 formuliert hatte, erstreckte sich das Arbeitsprogramm des OECD-Steuerausschusses in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr auf alle steuerlich relevanten Aspekte. Dabei ging es in mehreren Untergruppen, in denen auch Vertreter von Unternehmen und Nicht-Mitgliedstaaten der OECD mitwirken, um Fragen der Verbrauchsteuern einschließlich USt, der direkten Steuern und der Steuerverwaltung (Dienst am Steuerbürger, Steuerkontrolle, Steuererhebung). Die Ergebnisse der Untersuchungen haben sich in dem Bericht „Taxation and Electronic Commerce“ von 2001 niedergeschlagen. Die Ergebnisse zur Anwendung des Betriebsstättenprinzips und zur Charakterisierung von Einkünften haben Eingang in die Neufassung 2003 des MK gefunden.
165 Fragen der Steuerverwaltung. Das Forum on Strategic Management (s. Rz. 158) hat etliche Papiere vorgelegt, so zu den Themen „Risk Management“, „Compliance Measurement“, „Taxpayer Services“ und zur Anwendung moderner Technologien in der Steuerverwaltung. Das 3. Treffen des Forums in Seoul am 14./ endete mit einer Erklärung (Seoul-Erklärung), in der nochmals die Notwendigkeit hervorgehoben wird, Wissen zu teilen, beste Praktiken zu verbreiten und die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen zu stärken. Künftig will man sich ua. mit einem Verzeichnis „aggressiver Steuergestaltungen“, der Rolle von Beratern, Investmentbanken und anderer Institutionen (Tax Intermediaries Study) und dem Austausch von Steuerbeamten befassen.
3. Globalisierung des OECD-Steuerausschusses
166 Ziele. In den letzten Jahren haben die Kontakte der OECD mit Nichtmitgliedstaaten eine immer größere Bedeutung angenommen. Dies geschieht mit dem Ziel, diesen Staaten die OECD-Grundsätze nahe zu bringen und einen weltweiten Konsens herbeizuführen. Offenbar vermögen es die UN mangels Ressourcen nicht, diese Rolle zu spielen. Der Dialog vollzieht sich in Form von Seminaren, Werkstätten und Konferenzen, zu denen Vertreter der Steuerverwaltungen dieser Länder eingeladen werden. Zum Teil wirken Vertreter ausgewählter Nicht-Mitgliedstaaten auch an den Arbeiten der Untergruppen des OECD-Steuerausschusses mit. Die Veranstaltungen sollen auch dazu beitragen, dass die Interessen und Auffassungen der Nichtmitgliedsländer bei der Arbeit des Steuerausschusses berücksichtigt werden (s. die Aufnahme eines Abschnitts mit den Positionen von Nicht-Mitgliedsstaaten in die amtliche OECD-Ausgabe des MA). Von besonderer Bedeutung war in den vergangenen Jahren die Arbeit des OECD-Steuerausschusses im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten der UdSSR und Jugoslawiens sowie den anderen früheren Staatshandelsländern. Hier trägt der OECD-Steuerausschuss durch Einrichtung von Ausbildungszentren (Wien/Budapest) wesentlich dazu bei, dass die OECD-Grundsätze auch in diesem Raum Verbreitung finden. Auch in Südkorea ist ein Ausbildungszentrum eingerichtet worden.
167 Beteiligung an der Arbeit der UN-Expertengruppe. Zu dem Dialog mit Nichtmitgliedstaaten gehört auch die Beteiligung der OECD an der Arbeit des UN-Expertenkomitees (s. Rz. 169), die das UN-MA zw. entwickelten und Entwicklungsländern ausgearbeitet hat. Abgesehen davon, dass dem UN-Expertenkomitee auch zahlreiche Experten aus entwickelten Ländern angehören, nehmen Vertreter der OECD als Beobachter an den Sitzungen teil und beteiligen sich an deren Vorbereitung durch entspr. OECD-Papiere. Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist eine weitgehende Vereinheitlichung des intern. Steuerrechts.
168 einstweilen frei