Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 157. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2022

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Doppelbesteuerung - Stand: April 2022

Übersicht der Länder, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht

(Diese Aufstellung umfasst auch die Länder, die die Voraussetzungen des § 49 Abs. 4 EStG erfüllen und/oder mit denen nur besondere Abkommen geschlossen wurden.)

Äquatorialguinea (Republik)

Äthiopien (Demokratische Bundesrepublik) (L)

BMF-Rundschreiben vom IV B/5 – S 1302 – 21/62, BStBl. I 1962, 536, das auf einem Notenwechsel zwischen der deutschen und der äthiopischen Regierung vom 4./ beruht.

Gegenstand: Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 KStG aF, § 49 Abs. 2 EStG der Ethiopian Airlines in Deutschland mit Einkünften aus Luftfahrtunternehmen und Beteiligungen an einem Pool, der unter Art. 3 Abs. 4 des Luftverkehrsabkommens vom fällt.

Zeitlicher Anwendungsbereich: Gilt rückwirkend von dem Tag an, an dem die Ethiopian Airlines ihren Flugdienst in deutsches Hoheitsgebiet aufgenommen hat, für die Steuern vom Einkommen und die Gewerbesteuer, jedoch nicht für die VSt (§ 2 Abs. 3 VStG).

Derzeit wird über den Abschluss eines Abkommens verhandelt.

Afghanistan (L)

BMF-Rundschreiben vom IV B/5 – S 1302 – 55/64, BStBl. I 1964, 411, das auf einem Notenwechsel zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der afghanischen R...

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