Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 157. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2022

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Doppelbesteuerung - Stand: April 2022

bb) Investitionsbegünstigungen.

21Bei betriebl. Einkünften sind eine Reihe von Investitionsbegünstigungen vorgesehen, die ein Charakteristikum des österr. Steuerrechts darstellen. Die Inspruchnahme der aufgezählten Investitionsbegünstigungen ist bei jeder Gewinnermittlungsart möglich.

21aAb 2009 können natürl. Personen einen Gewinnfreibetrag iHv. 13 vH des Gewinns geltend machen. Der Gewinnfreibetrag ist mit € 100 000,– gedeckelt. Bis zum Gewinnfreibetrag von € 3900,– kann dieser ohne Investitionsnachweis geltend gemacht werden (Grundfreibetrag). Soll ein höherer Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, sind hierzu Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter in entspr. Höhe nötig. Die angeschafften Wirtschaftsgüter müssen einer österr. Betriebsstätte angehören. Bei Beteiligungen an einer Mitunternehmerschaft sind die Höchstgrenzen wiederum aliquot gedeckelt.

22Weiters können Rücklagen für aufgedeckte stille Reserven gem. § 12 öEStG gebildet werden. Natürliche Personen können stille Reserven, die bei der Veräußerung von Anlagevermögen aufgedeckt werden, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des im Wj. der Veräußerung angeschafften oder hergestellten Anlagevermögens absetzen, sofern ...

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