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SWK 32, 10. November 2014, Seite 1359

Multilaterale Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch

50 Staaten und Jurisdiktionen, darunter zwar Liechtenstein oder die Cayman-Inseln, indes nicht Österreich und die Schweiz, haben am in Berlin eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln. Finanzinstitute müssen mit Stichtag den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten wird im September 2017 erfolgen. Bei diesem Austausch mit dem Ausland sollen hohe Datenschutzstandards angelegt werden.

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