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SWK 32, 10. November 2014, Seite 1374

Praktische Fallbeispiele zum Umgründungssteuerrecht

Gewinnvorab, Verkehrswert, Vorbehaltszusammenschluss oder doch „Lockstep“: Was darf es denn sein?

Erich Wolf

Diese Serie präsentiert praktische Fallbeispiele zum Umgründungssteuerrecht; im ersten Teil geht es um Vorsorgemaßnahmen. § 24 Abs. 2 UmgrStG normiert die sog. „Vorsorgemaßnahmen“: Die Buchwertfortführung und – damit unmittelbar verbunden – die Steuerneutralität sind nur dann zulässig, wenn für die weitere Gewinnermittlung Vorsorge getroffen wird, dass es zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung kommt.

1. Beispiel 1: Buchkapitalzusammenschluss mit Gewinnvorab

Ein Junior-Steuerberater Max Flink „verpartnert“ sich mit dem Seniorpartner „Nixloslassen“. Der Junior soll Bargeld, der Senior die Kanzlei übertragen. Der Buchwert der Kanzlei des Seniors beträgt 100, der Verkehrswert 1.000. Die zu übertragenen Reserven des Seniors stellen Firmenwerte des Kundenstocks dar, sie betragen somit 900. Das Beteiligungsverhältnis soll 60 % (Senior) zu 40 % (Junior) sein. Da sich der Junior die 40 % des Verkehrswerts nicht leisten kann (und er auch nicht über eine ausreichende Bonität für einen Kredit verfügt), beschließen die beiden einen Buchkapitalzusammenschluss mit Gewinnvorab. Der Junior leistet somit eine Bareinlage i. H. v. 40, der Senior überträgt 60 als fixes Kapital von seiner vormaligen Einzelka...

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