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Beendete Vermietung von Eigentumswohnungen keine Liebhaberei bei zunächst erzieltem Gesamtüberschuss
(B. R.) – Wurde aus der Vermietung einer Eigentumswohnung zunächst innerhalb der ersten Jahre ein Gesamtüberschuss erzielt und verschlechtern sich danach durch eine nicht vorhersehbare schlechtere Vermietbarkeit (z. B. infolge verschlechterter Parkplatzsituation) die Ergebnisse in ein negatives Gesamtergebnis, führt die aus diesem Grund infolge von Unwägbarkeiten vorgenommene Beendigung der Vermietung nicht zur Beurteilung der Vermietung als Liebhaberei ( RV/7100412/2008; Revision zugelassen).