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SWK 32, 10. November 2014, Seite 1359

VO des deutschen BMF zur Gewinnaufteilung bei Betriebsstätten

(B. R.) – § 1 Abs. 6 dAStG enthält die Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, die sich auch auf die Einkünfteaufteilung bzw. Einkünfteermittlung in grenzüberschreitenden Betriebsstättenfällen erstreckt. Durch die Rechtsverordnung soll, noch konkreter als durch das Gesetz möglich, sichergestellt werden, dass von Steuerpflichtigen und Verwaltung wettbewerbsneutrale und im internationalen Kontext akzeptable Lösungen gefunden werden, die auf den international anerkannten Grundsätzen für die Einkünfteaufteilung von Betriebsstätten basieren. Dies sichert deutsche Besteuerungsrechte und hilft, internationale Besteuerungskonflikte zu vermeiden. Die Rechtsverordnung wurde am in dBGBl. I Nr. 47/2014, 1603, veröffentlicht und ist am in Kraft getreten.

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