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PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Ein Arbeitnehmer ist (arbeitsrechtlich) verpflichtet, während der vereinbarten Zeit an der Arbeitsstätte zu sein, sodass es grundsätzlich keinen unternehmerischen (betrieblichen) Grund gibt, den Arbeitnehmer vom Wohnort zum Unternehmen (Betrieb) und zurück zu befördern. Dies gilt bei entsprechenden Fahrten des Unternehmers nicht: Anders als ein Arbeitnehmer sucht ein Unternehmer seinen Betrieb auf, um dort unternehmerisch tätig zu sein. Seine Fahrten zwischen Wohnort und Unternehmen (Betrieb) dienen der Ausführung von Umsätzen. Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte erfolgt nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, und ist daher nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen (BFH , XI R 36/12).