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VfGH: NoVA/Veräußerung in das Ausland
§ 12a NoVAG 1991 in der hier für den Vergütungszeitraum 2010 anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 52/2009 bewirkt anscheinend, dass im Fall der Veräußerung eines Kfz in das Ausland ein Anspruch auf Vergütung zwar dann zusteht, wenn das Kfz von einem Unternehmer veräußert wird, der gewerbliche Vermieter oder Fahrzeughändler ist oder das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt hat, nicht aber, wenn das Kfz von einem Privaten oder einem Unternehmer, der das Fahrzeug überwiegend privat genutzt hat, veräußert wird. Diese Differenzierung scheint Private oder nicht vergütungsberechtigte Unternehmer gegenüber vergütungsberechtigten Unternehmern insofern zu benachteiligen, als Erstere im Fall der Veräußerung ins Ausland ungeachtet der Dauer der Inlandsnutzung mit der vollen NoVA belastet bleiben. Hieraus dürfte nach Ansicht des VfGH für Private und nicht vergütungsberechtigte Unternehmer insofern ein Wettbewerbsnachteil resultieren, als sie im Vergleich zu einem vergütungsberechtigten Unternehmer entweder einen höheren Preis verlangen oder einen niedrigeren Gewinn in Kauf nehmen müssten.
Der VfGH vermag vorläufig keinen sachlichen Grund erkennen, der es rechtfertigen könnte, die Abgabe zwar in jenen Fällen, i...