Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ESt: Zuschüsse Dritter
Der Verwaltungsgerichtshof hat (auch) für den Geltungsbereich des EStG 1988 ausgesprochen, dass nicht steuerbefreite Zuschüsse Dritter für Anlageinvestitionen nicht die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mindern, sondern zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen darstellen. Im Fall einer Gegenleistungsbeziehung erfolgt dabei die Gewinnrealisierung zeitpunktbezogen nach Maßgabe der Leistungserbringung; nur bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen, die durch kontinuierliche Leistungserbringung gekennzeichnet sind, tritt die Gewinnrealisierung zeitraumbezogen laufend nach Maßgabe der Leistungserbringung (pro rata temporis) ein. – (§ 6 Z 10 EStG 1988), (Abweisung)
( 2008/13/0206)