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SWK 13-14, 5. Mai 2013, Seite 695

USt: Luftfahrt

Die Einschränkung der Anwendung der Vorstufenbefreiung nach § 9 Abs. 2 UStG 1994 auf „Fluggesellschaften, welche (auch) Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hiefür besonders eingerichtet sind, durchführen [und] gemäß § 6 Abs. 1 Z 22 UStG 1994 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind“, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. – (§ 9 Abs. 2 UStG 1994), (Abweisung)

( 2009/15/0213)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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