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SWK 13-14, 5. Mai 2013, Seite 659

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Einbringung nach Quotenschenkung

UmS 202/13/14/13: Die im Inland ansässige natürliche Person A schenkt ihren beiden Kindern B und C am je 25 % ihres Einzelunternehmens mit Wirkung zum . Mit Einbringungsvertrag vom möchte a) die entstandene Personengesellschaft, b) jeder Gesellschafter der entstandenen Personengesellschaft ihren/seinen Anteil in die von A, B und C am bargegründete ABC-GmbH zum unter Verzicht auf die Gewährung von neuen Anteilen einbringen. Ist auf diese Fälle Art. III UmgrStG anzuwenden?

Antwort: Unter Umständen ja.

Zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG gehört u. a., dass das einzubringende Vermögen dem/den Einbringenden zum Einbringungsstichtag zuzurechnen ist (Rz. 803 UmgrStR). Zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG gehört nicht, dass die übernehmende Körperschaft am Einbringungsstichtag schon bestanden haben muss (), die Gründung am ist somit kein Einbringungshindernis (UmS 197/36/12).

  • Variante a): Einkommensteuerrechtlich ist der Betrieb am zur Gänze A zuzurechnen, da rückwirkende Quotenschenkungen keine steuerliche Wirkung haben (Rz. 1141 EStR). Die Eigentümergemeinschaft hinsichtlich des Betriebes ist durch die Quotenschenkung am entstanden (Rz. 2530 EStR) und aufgrund der A...

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