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KStR 2013: wesentliche Änderungen bei der Gruppenbesteuerung
Firmenwertabschreibung – ausländische Gruppenmitglieder – Anrechnung von Quellensteuern – offene Teilwertabschreibungssiebentel – Umgründungen und Beteiligungsgemeinschaften
Vor Kurzem hat das BMF eine Neufassung der Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR 2013) veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurden neben Klarstellungen und Ergänzungen auch mittlerweile ergangene Gesetzesänderungen (z. B. StabG 2012) berücksichtigt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im Bereich der Gruppenbesteuerung.
1. Firmenwertabschreibung
1.1. Negativer Firmenwert
Im Bereich der Gruppenbesteuerung steht bei qualifizierten Beteiligungserwerben eine Firmenwertabschreibung zu. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Firmenwertabschreibung sind die konzernfremde Anschaffung einer qualifizierten Beteiligung i. S. d. § 9 Abs. 4 KStG an einer betriebsführenden inländischen Kapitalgesellschaft und die anschließende Aufnahme der Gesellschaft in die Unternehmensgruppe. Der Firmenwert ermittelt sich gem. § 9 Abs. 7 KStG wie folgt:
Anschaffungskosten
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– anteiliges handelsrechtliches Eigenkapital – anteilige stille Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen |
Firmenwert |
Der sich so ergebende Firmenwert ist jedoch mit 50 % der Anschaffungskosten gedeckelt. Zur Klarstellung hat die Finanzverwaltung nun in den KStR ausgeführt, dass diese 50%-Deckelung auch bei einem negativen Firmenwert zur Anwend...