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Behandlung von Teilwertabschreibungssiebenteln eines Gruppenmitgliedes aus Vorgruppenzeiten
In der Literatur wird seit einiger Zeit die Frage diskutiert, wie mit offenen Siebentelbeträgen aus Teilwertabschreibungen vorzugehen ist, wenn die Teilwertabschreibung in Jahren vorgenommen wurde, in denen eine Körperschaft noch nicht Gruppenmitglied war. Die Finanzverwaltung behandelt diese Beträge wie Vorgruppenverluste und lässt deren Verrechnung nur nach Maßgabe der eigenen Jahresgewinne des nunmehrigen Gruppenmitglieds zu.
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RV/7100148/2014, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht |
1. Der Fall
Die A-GmbH erwarb am im Wege einer Kapitalerhöhung bei der B-GmbH 50,7 % der Kapitalanteile und der Stimmrechte. Die B-GmbH ermittelte ihren Gewinn zu diesem Zeitpunkt zum abweichenden Bilanzstichtag 28. 2. Über Antrag der B-GmbH vom wurde der abweichende Bilanzstichtag mit Bescheid des zuständigen Finanzamtes vom von 28. 2 auf 31. 3. verändert.
Am stellte die A-GmbH den Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe unter der A-GmbH als Gruppenträger (GT) und der B-GmbH als Gruppenmitglied (GM). Mit Bescheid vom wurde diesem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass ab der Veranlagung 2007 zwischen den Gesellschaften A-GmbH als GT und B-GmbH als GM eine Gruppe i...