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Aufgespaltene Konzernübernahme – Absetzung von Fremdkapitalzinsen und Firmenwertabschreibung zulässig
Das BFG befasste sich mit der Frage, ob im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ – also einem Konzernerwerb, bei dem zunächst die Beteiligungen an inländischen Gesellschaften und erst danach restliche Konzerngesellschaften erworben werden – die Absetzung der Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG (bei vor dem angeschafften Beteiligungen) sowie der angefallenen Fremdkapitalzinsen zulässig ist.
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RV/7102978/2018, Revision zugelassen (Amtsrevision erhoben) | § 9 Abs 7 KStG 1988; § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF BGBl I 2010/111; ab : § 11 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1 Z 9 KStG 1988 |
1. Der Fall
1.1. Sachverhalt
Im Jahr 2010 wurden Gesellschaften des A-Konzerns an den B-Konzern veräußert. Vor den beschwerdegegenständlich durchgeführten Veräußerungen lag aufseiten des A-Konzerns – vereinfacht dargestellt – folgende Konzernstruktur vor:
Die niederländische NL Holding, eine Gesellschaft des A-Konzerns, hielt 94,9 % an der deutschen D-A-GmbH, die ihrerseits zu 100 % an der österreichischen Ö1-GmbH beteiligt war, diese wiederum zu 100 % an der Ö2-GmbH, die schließlich 99 % der Anteile an der österreichischen Ö-Ziel-GmbH hielt; 1 % an der Ö-Ziel-GmbH wurde direkt von der D-A-GmbH gehalten.
Außerdem hielt die NL Holding 100 % der Anteile an de...