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SWK 13-14, 5. Mai 2013, Seite 666

Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe im Jahr 2013

Erhöhte Maluswerte ab Anfang 2013 – Verlängerung der Bonusregelung bis Ende 2014

Bernhard Ludwig

Durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 sind ab dem neue Maluswerte in Kraft getreten. Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 wurde die Bonusregelung für umweltfreundliche Antriebsmotoren bis verlängert.

1. Änderung der Maluswerte ab

Gemäß § 6a Abs. 1 Z 2b NoVAG i. d. F. BBG 2011 ergeben sich folgende Änderungen:

a)

Bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 150g/km beträgt der Maluswert 25 Euro x (tatsächlicher CO2-Wert minus 150 g/km).

b)

Bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 170 g/km beträgt der Maluswert zusätzlich zum in Punkt a) errechneten Wert 25 Euro x (tatsächlicher CO2-Wert minus 170 g/km).

c)

Bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 210 g/km beträgt der Maluswert zusätzlich zum in Punkt b) errechneten Wert 25 Euro x (tatsächlicher CO2-Wert minus 210 g/km).

S. 667 Diese Berechnungen soll folgendes Beispiel erläutern:

Beispiel

Kauf eines Personenkraftfahrzeugs, das einen CO2-Ausstoß von 230 g/km aufweist:

a)

(230 – 150) x 25 Euro = 2.000 Euro.

b)

(230 – 170) x 25 Euro = 1.500 Euro

c)

(230 – 210) x 25 Euro = 500 Euro.

Insgesamt: 4.000 Euro Malus, der bei der Berechnung der NoVA dem NoVA-Grundbetrag hinzugerechnet werden muss.

Im Vergleich zu den CO2-Werten im Zeitraum von bis ergeben sich folgende Unterschiede:

a)

(230 – 160) x 25 Euro = 1....

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