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Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen als inländische Einkünfte (§ 25 EStG)
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit liegen vor, wenn Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet wurden, auch wenn die die Sozialversicherungspflicht auslösenden Bezüge in Deutschland zu versteuern sind. Derartige Einkünfte sind nach dem Tarif zu versteuern und nicht im Wege eines Progressionsvorbehaltes ( RV/0676-W/12).