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SWK 23, 15. August 2012, Seite 1003

Nebenberufliche Tätigkeit als Finanzdienstleister und Liebhaberei (§ 2 EStG)

Der Berufungswerber übte neben seinem Hauptberuf als Koch die Tätigkeit als selbständiger Finanzdienstleister aus. Er vermittelte die vertraglich festgelegten Kreditgeschäfte und den Erwerb von Edelmetallen zwischen dem Kunden und seinem Geschäftspartner. Vom bis zum erzielte er einen Gesamtverlust von mehr als 25.000 Euro. Ursachen für die Jahresverluste erblickte der Berufungswerber in der nebenberuflichen Tätigkeit sowie im Zeitpunkt des Eintritts in das Geschäft, der schon von der Wirtschaftskrise geprägt war. Er hatte hinsichtlich des Leistungsangebots sowie der Preisgestaltung keinen Spielraum. Seine Reise- und Fahrtkosten haben von Beginn an ein Vielfaches der Einnahmen betragen. Der Mietaufwand im Zeitraum der Betätigung war sogar höher als die gesamten Einnahmen. Eine Änderung hinsichtlich des zeitlichen Einsatzes beabsichtigte der Berufungswerber nicht. Bei dieser Konstellation waren Anlaufverluste i. S. d. § 2 Abs. 2 LVO zu verwehren ( RV/0150-K/10).

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