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SWK 23, 15. August 2012, Seite 1064

Nicht abzugsfähige Aufwendungen: Reisen

Reisen, die durch ein privaten Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, bleibt auch nach dem Erkenntnis des , der Abzug als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten versagt – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988),(Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2009/15/0183)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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