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SWK 23, 15. August 2012, Seite 1064

Werbungskosten: AfA

Wird eine Bestätigung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aufgenommen, wobei die frühere Bestätigung eine sogenannte Liebhaberei dargestellt hat, so ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. EStG 1988 der gemeine Wert im Zeitpunkt des Beginnes der Einkunftsquelle der Bemessung der AfA zugrunde zu legen – (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988),(Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2009/15/0221)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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