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Gravierende Baumängel und Vermietungsabsicht (§ 2 EStG)
Zeigt sich aufgrund vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass ein Objekt in der konkreten baulichen Gestaltung, z. B. aufgrund von Baumängeln, nicht (mehr) vermietbar ist, hat der Steuerpflichtige zum Nachweis seiner weiterhin bestehenden Vermietungsabsicht zielgerichtet darauf hinzuwirken, gegebenenfalls auch durch bauliche Umgestaltungen, einen vermietbaren Zustand zu erreichen. Bleibt er jedoch untätig, spricht dies gegen den Entschluss zu vermieten (BFH , IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124) ( RV/0195-L/11).