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Investitionszuwachsprämie – Neues zur Behaltedauer
VwGH judiziert neuerlich zur Behaltedauer
In seinen drei jüngsten Erkenntnissen zur Investitionszuwachsprämie (IZP) macht der VwGH deutlich, dass es bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Geltendmachung der IZP auf die Widmung des begünstigt erworbenen Wirtschaftsguts zum Anlagevermögen ankommt und die in den EStR normierte Behaltefrist von mehr als 50 % der Nutzungsdauer (oder mindestens vier Wirtschaftsjahren) bloß als ein Indiz (unter vielen) anzusehen ist. In Umsetzung dieser Erkenntnisse wird die Finanzverwaltung nicht strikt die Einhaltung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Behaltedauer zu prüfen haben, sondern Ermittlungen dahingehend anzustellen haben, ob die Prämienbegünstigung aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls und des dadurch entstehenden Gesamtbildes zusteht oder zu versagen ist.
1. Grundsätzliches
Die IZP, die zuletzt im Jahr 2004 geltend gemacht werden konnte, beschäftigt die Abgabenbehörden sowie den VwGH schon seit geraumer Zeit. Insbesondere strittig ist der Umstand, ob die Geltendmachung der IZP von einer Behaltedauer abhängig ist. Genau zu dieser Frage sind jüngst binnen kurzer Frist drei einschlägige Entscheidungen des VwGH ergangen, die hinsichtlich der Behaltedauer – zumindest in Teilfragen ...