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Vorsorgewohnung als Liebhaberei (§ 2 EStG)
Bei der Vermietung einer angeschafften Vorsorgewohnung (also bei einer „kleinen Vermietung“ nach der Liebhabereiverordnung) ist der Beschwerdeführer dafür beweispflichtig, dass die Betätigung in absehbarer Zeit einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Gelingt dieser Nachweis dem Beschwerdeführer nicht, dann liegt Liebhaberei vor ( 2009/15/0075).