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Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
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Übernahme von Unrichtigkeiten aus
Abgabenerklärungen
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Der Fall
Der Berufungswerber ist mit seinem Einzelunternehmen Rechtsnachfolger der A-GmbH, die mit Stichtag 31. 12. 2000 auf den Alleingesellschafter umgewandelt wurde. In der am abgegebenen Einkommensteuererklärung für 2001 setzte der Berufungswerber einen Verlust aus Gewerbebetrieb an und wies in der Kz. 375 des Steuererklärungsformulars einen Betrag von 7.998,23 Euro mit dem zusätzlichen Hinweis „Mindestkörperschaftsteuer“ als anrechenbare Steuern aus. Der Bescheid für 2001 erging am erklärungsgemäß und wies aufgrund der angerechneten Steuern einen Betrag von 7.998.23 Euro als Abgabengutschrift aus. Mit Bescheid vom berichtigte das Finanzamt d...