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Verpachtung einer Apotheke – Betriebsaufgabe oder nicht?
Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs ist grundsätzlich noch keine Aufgabe des Betriebs. Eine Betriebsaufgabe ist nach der Rechtsprechung (nur) dann anzunehmen, wenn die Umstände objektiv darauf schließen lassen, dass der Verpächter nach einer allfälligen Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht mehr in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen, oder sonst das Gesamtbild der Verhältnisse für die Absicht des Verpächters spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrags nie wieder auf eigene Rechnung und Gefahr weiterzuführen.
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-G/07 |
Der Fall
Die Berufungswerberin betrieb seit 1968 eine Apotheke und erzielte daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Vertrag vom verpachtete sie die in ihrem Eigentum stehende Apotheke auf unbestimmte Zeit.
Im Zuge einer bei der Berufungswerberin durchgeführten, auch das Streitjahr umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin in ihrem Bericht u. a. folgende Feststellung: „Im Hinblick darauf, dass die Abgabepflichtige bereits seit 1996 Pensionseinkünfte der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bezieht, zum Zeitpunkt des Beginnes der Verpachtung bereits 68 Jahre alt ...