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BFGjournal 7, August 2010, Seite 248

Aktuelles vom EuGH: Schlussanträge in Sachen Kleinunternehmerregelung

Angela Stöger-Frank

Der UFS hat am ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend den Ausschluss von Steuerpflichtigen, die weder Wohnsitz noch Sitz im Inland haben, von der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer gerichtet (siehe dazu ausführlich Wanke/Jahns/Klein, Vereinbarkeit einzelner Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinien mit dem EG-Vertrag, UFSjournal 2009, 178). Am hat Generalanwältin Kokott ihre Schlussanträge in der Rs. C-97/09, Schmelz, erstattet.

Die Schlussanträge

Generalanwältin Kokott bejaht in ihren Schlussanträgen vom zunächst die Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens (Rn. 16 ff.) und stellt die Grundsätze der Kleinunternehmerregelung dar (Rn. 28 ff.). Sie führt weiters aus, dass die Mitgliedstaaten auch auf Gebieten, die auf Unionsebene nicht vollständig harmonisiert sind, ihre Befugnisse unter Beachtung der Grundfreiheiten ausüben müssen (Rn. 41). Sie stellt den Vorrang des Primärrechts gegenüber nationalem Recht wie auch gegenüber Richtlinienbestimmungen klar (Rn. 44 ff.) und sieht als maßgebenden Jahresumsatz die Summe der Umsätze im Ansässigkeitsstaat an (Rn. 59).

In weiterer Folge prüft sie die Primärrechtskonformität anhand der Dienstleistungsfreiheit (R...

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