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Erwerb des halben Mindestanteils einer Eigentumswohnung durch Anwachsung beim überlebenden Partner unterliegt der Grunderwerbsteuer
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Erwerb des halben Mindestanteils einer Eigentumswohnung durch Anwachsung beim überlebenden Partner unterliegt der Grunderwerbsteuer | |
RV/0460-S/09, RV/0461-S/09 |
Der Fall
Die Berufungswerberin übernahm anlässlich der Verlassenschaft ihres Ehegatten den halben Mindestanteil an der Ehewohnung im Wege des § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 und die diesen betreffenden offenen Darlehen zur Rückzahlung. Der Übernahmspreis wurde mit rund 26.000 Euro festgesetzt. Da die Berufungswerberin das gesamte Nachlassvermögen übernommen hatte, verpflichtete sie sich, ihrem Sohn und Miterben einen Betrag von 5.000 Euro zu bezahlen.
Das Finanzamt setzte für den Erwerb des halben Mindestanteils die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung (Übernahmspreis plus übernommene Darlehen) fest sowie Erbschaftssteuer für die Drittelquote der Berufungswerberin. Die Berufungswerberin erhob dagegen Berufung und begehrte, den Grunderwerbsteuerbescheid ersatzlos aufzuheben und die Erbschaftssteuer vom Grunderwerbsteueräquivalent gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG festzusetzen.
Die Entscheidung
Der UFS hob den Erbschaftssteuerbescheid ersatzlos auf und setzte die Grunderwerbsteuer herab. Nach der Stammfassung des § 14 WEG 2002 erfolgte der Erwerb des erblasserischen...