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BFGjournal 7, August 2010, Seite 244

UFS und Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

Johann Fischerlehner

Während inhaltliche Fragen zum Unionsrecht laufend in Diskussion stehen, werden verfahrensrechtliche Fragen lediglich am Rand erörtert. Der Beitrag soll aufzeigen, in welcher Form Vorlageentscheidungen an den EuGH in Steuersachen ergehen. Auch die Frage, welche Wirkungen eine Vorlageentscheidung gegenüber dem vorlegenden Gericht und den Parteien des Verfahrens hat, kann mitunter strittig sein. In der BAO fehlen explizite Regelungen zu diesen Fragen, dennoch versucht der Autor, diese zu beantworten.

Anzuwendendes Verfahrensrecht

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen zu sorgen. Soweit das Unionsrecht, einschließlich der allgemeinen unionsrechtlichen Grundsätze, hiefür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden dabei nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor. Dabei besteht das Erfordernis der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, um zu vermeiden, dass Wirtschaftsteilnehmer ungleich behandelt werden.

Für die Vorlageentscheidung nationaler Gerichte ergeben sich aus dem Unionsrecht oder der Rechtsprechung des EuGH keine Forme...

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