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SWK 32, 10. November 2011, Seite 58

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Es besteht kein zwingender Zusammenhang zwischen der Abgabe (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag/Kammerumlage) und einer allfälligen beihilferelevanten Verwendung des Abgabenertrages. - (§ 122 WKG), (Abweisung)

( u. w.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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