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SWK 32, 10. November 2011, Seite 1023

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zur Einbringung einer Schachtelbeteiligung

UmS 180/32/11: Die im Inland ansässige A-GmbH bringt zum die seit Jahren gehaltene 75-%-Beteiligung an der in Deutschland ansässigen X-AG in die im Inland ansässige B-GmbH ein und erhält als Gegenleistung Anteile an dieser im Ausmaß von 25 %. Es handelt sich um eine steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligung. Wie sind die übernommene Beteiligung bei der B-GmbH und die erhaltene Gegenleistung bei der A-GmbH zu bewerten?

Antwort: Die übernehmende B-GmbH hat unternehmensrechtlich die Möglichkeit des Ansatzes des Buchwertes der einbringenden A-GmbH oder des Ansatzes des beizulegenden Wertes (§ 202 UGB). Ertragsteuerlich setzt die B-GmbH die Schachtelwirkung aufgrund der fiktiven steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge fort; ein Wechsel (Option) zur steuerwirksamen Schachtel ist ausgeschlossen. Formal gesehen ist der steuerliche Buchwert fortzuführen (auch wenn dies infolge der Schachtelwirkung keine Bedeutung hat). Die als Gegenleistung erhaltene Beteiligung ist bei der A-GmbH nach § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG mit dem steuerlichen Sacheinlagewert, d. h. mit dem steuerlichen Buchwert der eingebrachten internationalen Schachtelbeteiligung, anzusetzen. Eine steuerneutrale Aufwertu...

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