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SWK 32, 10. November 2011, Seite 226

Erleichterter Zugang zur Bildungskarenz wird Dauerrecht

Im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 hat der Nationalrat unter anderem beschlossen, den Zugang zur Bildungskarenz vorübergehend zu erleichtern. Wie eine Evaluierung dieser Maßnahme durch das Sozialministerium ergeben hat, wurde der erleichterte Zugang positiv aufgenommen und soll nun einem Gesetzentwurf der Regierung zufolge unbefristet verankert werden (RV 1467 BlgNR 24. GP). Ursprünglich wären die entsprechenden Regelungen im AVRAG und LAG mit ausgelaufen. Demnach reicht auch in Zukunft eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung aus, um Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig bleibt die Mindestdauer der Bildungskarenz bei zwei Monaten. Die Mehraufwendungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung werden gegenüber der alten Rechtslage (mindestens einjährige Beschäftigung und drei Monate Bildungskarenz) vom Sozialministerium auf rund 2,5 Mio. Euro jährlich geschätzt.

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