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SWK 32, 10. November 2011, Seite 217

Eintragungsgebühr für das Grundbuch verfassungswidrig

Bedenken gegen die Grunderwerbsteuer erhärtet, Stiftungseingangssteuer bereits neuerlich auf dem Prüfstand

Hermann Peyerl

Der VfGH hat eine weitere Entscheidung zu den veralteten Einheitswerten gefällt. Die Bewertung für Zwecke der Eintragungsgebühr für das Grundbuch wurde als verfassungswidrig aufgehoben.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft. Durch die Entscheidung bestätigen sich auch die Bedenken gegen die Grunderwerbsteuer. Außerdem wurde bereits eine neuerliche Prüfung der Stiftungseingangssteuer eingeleitet.

1. Entscheidungsgründe des VfGH zur Eintragungsgebühr

Der vom VfGH aufgehobene § 26 Abs. 1 GGG setzt als maßgebenden Wert für die Berechnung der Eintragungsgebühr bei der Eintragung des Eigentumsrechts und des Baurechts den Betrag fest, der bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legen ist. Die darüber hinaus erfolgte Aufhebung des § 26 Abs. 1a GGG war erforderlich, weil dieser Absatz, der eine Neubemessung der Eintragungsgebühr im Fall unrichtiger Angaben bei Selbstberechnung vorsieht, seinen Sinn nur im Zusammenhang mit der in Abs. 1 geregelten Erstbemessung erhält.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Eintragungsgebühr eine Abgabe ist, die für die konkrete Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung - der Tätigkeit der Gerichte bzw. Justizverwaltungsbehörden - zu entrichten ist. Zwar sei eine stre...

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