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SWK 2, 10. Jänner 2010, Seite 3

Verdeckte Ausschüttung

Für die Beurteilung der geltend gemachten Aufwendungen als verdeckte Ausschüttungen kommt es auch nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem die daraus resultierenden Vorteile - bei steuerlicher Anerkennung des Bestandsvertrages - beim Vermieter steuerlich zu erfassen wären. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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