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Kundenforderungen: Entwertung
• Eine Entwertung von Kundenforderungen zum Bilanzstichtag durch einen eingetretenen Zahlungsverzug liegt dann nicht vor, wenn demgegenüber auch Forderungen auf Entrichtung von vereinbarten Verzugszinsen entstanden sind. - (§ 6 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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