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SWK 2, 10. Jänner 2010, Seite T 14

Gebührenrechtliche Neuregelung der Anträge auf Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ab 1. Jänner 2010

In Ergänzung der BMF-Info vom , BMF-010206/0250-VI/5/2009, wird bekannt gegeben, dass Artikel 3 des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2009 - FrÄG 2009, BGBl. I Nr. 122/2009, eine Änderung des Gebührengesetzes beinhaltet, der zufolge die Pauschalgebühr für Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf Anträge auf Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgedehnt wird. Weiters wird die Pauschalgebühr bei Minderjährigen gesenkt. Die Pauschalgebühr für Anträge auf Erstreckung der Verleihung beträgt 110 Euro; bei Minderjährigen beträgt die Pauschalgebühr sowohl für Anträge auf Verleihung als auch auf Erstreckung der Staatsbürgerschaft 60 Euro. Diese Neuregelung tritt mit in Kraft und ist auf alle Sachverhalte anzuwenden, für die die Gebührenschuld nach dem entsteht. (BMF-Info vom , BMF-010206/0291-VI/5/2009)

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