zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 2010, Seite R 4

Gewerbliche Betätigung

Werden die mit Koch- und Tischgeschirr, Gläsern, Besteck, Elektrogeräten, Bett- und Tischwäsche ausgestatteten Ferienwohnungen mindestens neunmal im Jahr vergeben, wird den Mietern bei längerem Aufenthalt frische Wäsche ausgehändigt und obliegt die Betreuung und Beaufsichtigung der Ferienwohnungen einem Hausverwalter und erfolgt die Reinigung der Ferienwohnung jeweils bei Mieterwechsel durch eine gestellte Reinigungsfrau, ist von einer gewerblichen Betätigung auszugehen. - (§ 23 EStG 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...