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SWK 2, 10. Jänner 2010, Seite T 14

BMF veröffentlicht LStR-Wartungserlass 2009

Mit Erlass vom , BMF-010222/0217-VI/7/2009, werden im Rahmen der laufenden Wartung 2009 gesetzliche Änderungen aufgrund des Steuerreformgesetzes 2009, des Budgetbegleitgesetzes 2009, des Konjunkturbelebungsgesetzes 2008 sowie wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2009 in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 in der Fassung des Wartungserlasses 2009 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2009 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar.

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