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Ergänzende Klarstellung und Änderung der Rechtsauslegung zum Bonus-Malus-System bei der NoVA
Mit Erlass vom , BMF-010220/0317-IV/9/2009, nimmt das BMF eine ergänzende Klarstellung und Änderung seiner Rechtsauslegung zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet vor. Behandelt werden Partikelemissionen nach § 14a NoVAG 1991, der Anwendungsbereich des § 6a NoVAG 1991 und die neue Übergangsregelung für das Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991. Der NoVA-Rechner wird im Sinn der neuen Rechtsauffassung angepasst und über die Produktinstallation automatisiert zur Verfügung gestellt werden.