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SWK 2, 10. Jänner 2010, Seite 5

Die steuerlichen Neuerungen ab 2010

Zurechnung höchstpersönlicher Einkünfte, Gewinnfreibetrag, neue Buchführungsgrenzen, Neuerungen im Umsatzsteuerrecht und in der BAO

Thomas Keppert

Nach Umsetzung der Steuerreform 2009 ist der gesetzgeberische Elan der Regierung im weiteren Verlauf des Jahres 2009 deutlich erlahmt. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 wurden im Wesentlichen nur die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie der EU und die neue Beteiligungsertragsbefreiung im KStG umgesetzt. Das Abgabenverwaltungsreformgesetz, das die BAO auch für die Länder anwendbar macht, wurde bereits vor der Steuerreform 2009 beschlossen. Das ebenfalls noch kurz vor dem Jahreswechsel vom Parlament verabschiedete Abgabenänderungsgesetz 2009 erschöpft sich vorwiegend in der Reformierung der Verbrauchsteuern sowie in wenigen Bestimmungen für den Bereich der Personalverrechnung. So blieb es dem BMJ vorbehalten, über den Umweg des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 noch kurz vor dem Jahreswechsel in das Steuerrecht einzugreifen. Auch vom VfGH wurden im Jahr 2009 so wenige Eingriffe in das bestehende Steuerrecht wie schon lange nicht mehr vorgenommen (zuletzt wurde § 34 Abs. 7 Z 2 EStG allerdings erst mit Ablauf des Jahres 2010 aufgehoben). Aus der Verwaltungspraxis des BMF ist besonders hervorzuheben, dass das BMF die per Rz. 104 EStR verfügte Zurechnung der "höchstpersönlichen" Leistungen - sozusagen als...

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