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SWK 30, 20. Oktober 2008, Seite 183

Auszahlung der 13. Familienbeihilfe rückwirkend mit September 2008

Das Plenum des Nationalrates hat am 24. 9. 2008, das des Bundesrats am 8. 10. eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für September beschlossen. Wir veröffentlichen im Folgenden den Gesetzesbeschluss.

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Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007, wird wie folgt geändert:

S. 1841. Nach § 8 Abs. 7 wird folgender Abs. 8 eingefügt:

"(8) Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für September wird verdoppelt."

2. § 55 wird folgender Abs. 12 angefügt:

"(12) § 8 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/XXX tritt mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft und ist erstmals in Bezug auf den September 2008 anzuwenden."

EB: Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unterstützen, und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit wurde z. B. die Geschwisterstaffel für Mehrkindfamilien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen.

Familien mit Kindern sind von der herrschenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders betroffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat Septem...

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