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25-%-Grenze bei der Abgrenzung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand
Instandsetzungsaufwand i. S. d. § 28 EStG sind jene Aufwendungen, die infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Eine wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes ist nach Rz. 6463 EStR 2000 dann zu unterstellen, "wenn zumindest eine der in Rz. 6469 f. angeführten Kategorien von unselbständigen Gebäudeteilen zu mehr als 25 % ausgetauscht wird". Dabei ist die grundsätzlich jahresbezogene 25-%-Grenze "stets auf sämtliche der in Rz. 6469 f. genannten Aufwandskategorien in ihrer Gesamtheit zu beziehen". In grammatikalischer Interpretation tut sich zwischen diesen beiden unmittelbar aneinandergereihten Sätzen ein Wertungswiderspruch auf: Während nach der ersten Aussage der mehr als 25%ige Austausch von Fenstern oder Türen oder Stiegen etc. Instandsetzung nach sich zieht, kommt diese Rechtsfolge gemäß der unmittelbar darauf folgenden Aussage erst dann zum Tragen, wenn eine Sanierung dergestalt erfolgt, dass mehr als 25 % des gesamten vorhandenen Sanierungspotenzials ausgeschöpft werden. Erst die nachfolgend...