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SWK 30, 20. Oktober 2008, Seite 183

Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für Medikamente

Das Plenum des Nationalrates hat am 24. 9. 2008, das des Bundesrats am 8. 10. eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Medikamente von 20 % auf 10 % beschlossen. Wir veröffentlichen im Folgenden den Gesetzesbeschluss.

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Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2007, wird wie folgt geändert:

1. In § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a wird die Zahl "43" durch "44" ersetzt.

2. In der Anlage wird nach Z 43 folgende Z 43a eingefügt:

"43a. Arzneimittel."

3. In § 28 wird folgender Abs. 31 angefügt:

"(31) § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a und Z 44 der Anlage in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2008 treten mit in Kraft und sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden."

EB: Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit einer 20-prozentigen Umsatzsteuer auf Medikamente hinter Dänemark (mit 25 Prozent) auf Platz 2. Die anderen Staaten Europas heben eine deutlich niedrigere oder gar keine Umsatzsteuer auf Arzneimittel ein, was dazu führt, dass der EU-Schnitt bei lediglich 10 Prozent liegt.

Die Antragsteller schlagen daher vor, die Besteuerung von Medikamenten von 20 % auf 10 % zu halbieren.

Insgesamt fällt für den Kauf von Arzneimitteln (rezeptfreie und rezeptpflichtige) ein jährliches Umsatzsteuervolumen von rund 600 Mio. Euro an. Bei einer Halbierung der Umsatzsteuer ...

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