Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2008, Seite 182

Künftig zehn begünstigte Überstunden

Steuerfreie Auszahlung der Nächtigungsgelder wieder möglich

Das Plenum des Nationalrates hat am , das des Bundesrats am 8. 10. Änderungen im EStG beschlossen. Wir veröffentlichen im Folgenden den Gesetzesbeschluss.

*

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2008, wird wie folgt geändert:

1. Im § 3 Abs. 1 Z 16b lautet der erste Halbsatz:

"Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind,"

2. Im § 3 Abs. 1 Z 16b werden folgende Sätze angefügt:

"Vom Arbeitgeber können für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung angetreten werden, Fahrtkostenvergütungen nach dieser Bestimmung behandelt werden oder das Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigt werden. Wird vom Arbeitgeber für diese Fahrten ein Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 berücksichtigt, stellen Fahrtkostenersätze bis zur Höhe des Pendlerpauschales steuerpflichtigen Arbeitslohn dar."

3. § 68 Abs. 2 lautet:

"(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für di...

Daten werden geladen...