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SWK 30, 20. Oktober 2008, Seite 803

Die bilanzsteuerliche Behandlung des Credit Default Swap

Ein gängiges Kreditderivat bei Nicht-Banken

Hans-Jörgen Aigner

Auch Nicht-Banken haben auf den internationalen Finanzmärkten vermehrt Verträge über Kreditderivate abgeschlossen. Bei Kreditderivaten werden Kreditrisiken auf vertraglicher Grundlage auf andere Marktteilnehmer übertragen. Eine Vertragspartei fungiert als Sicherungsgeber, der das Kreditrisiko übernimmt, während die andere Vertragspartei als Sicherungsnehmer das Kreditrisiko auslagert. Im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten besteht bei Kreditderivaten das Sicherungsinteresse primär im Hinblick auf ein Adressatenausfallsrisiko (Bonitätsrisiko) und nicht unbedingt in der Absicherung der Marktpreis- oder Währungsrisiken. Ein gängiges Kreditderivat ist der in jüngster Zeit auch medial präsente credit default swap. Die bilanzsteuerliche Behandlung eines credit default swap bei Nicht-Banken (§-5-EStG-Gewinnermittlern) soll in der Folge kurz zusammengefasst werden.

1. Grundstruktur eines Credit Default Swap

Bei einem credit default swap übernimmt der Sicherungsgeber gegen Erhalt einer (laufenden) Prämie das Risiko, dass ein zwischen den Vertragsparteien vereinbartes Kreditereignis bezüglich eines bestimmten Adressaten eintritt. Der Eintritt des Kreditereignisses wird dabei regelmäßig an eine...

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